Schicht 1: Basisvorsorge

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen liegt unsere Aufmerksamkeit hier auf der Rürup- bzw. Basisrente.

Diese lebenslange Leibrente ist an der gesetzlichen Rente angelehnt.

Die Einzahlungen in der Beitragsphase bleiben hier bis zu einem jährlichen Höchstbetrag steuerfrei.

In der Rentenphase werden unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Freibeträge die Leistungen in vollem Unfang steuerpflichtig. Allerdings wird die nachgelagerte Besteuerung erst schrittweise in einer Übergangsphase bis zum Jahr 2040 zu einhundert Prozent eingeführt.

Besondere Zielgruppen für diese Vorsorgevariante sind Selbstständige, Freiberufler sowie Bezieher mittler bis hoher Einkommen.