Schicht 3: Sonstige Kapitalanlageprodukte

Zu guter Letzt beinhaltet die 3. Schicht Lebens- und Rentenversicherungen die in der Beitragsphase nicht steuerlich gefördert werden.

In der Leistungsphase jedoch wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert.

Der Ertragsanteil richtet sich nach Ihrem Alter, ab dem Sie die private Rente erhalten. Steuern sind hier mit Ihrem dann individuellen Steuersatz zu zahlen.

Diese Vorsorgevarianten zeichnen sich durch Ihre Flexibilität gegenüber den staatlich geförderten aus.

Alle Personengruppen können diese nutzen.